Übersicht
Berichterstatter

Jens Mader
Der stellvertretende Vereinsvorsitzender, Stadtverordneter in der Fraktion UfW pro Strausberg & Rechtsanwalt berichtet zu Diskussionen und Meinungen aus dem Bauausschuss am 19.11.2024. Diesem gehört er als ordentliches Mitglied an und möchte mit seinen Zusammenfassungen über die politischen Entscheidungen in der Stadt Strausberg informieren.
Planung / Ausbau "Freibad"
Im Rahmen der Diskussion über den Ausbau des „Freibades“ wurde angemerkt, dass dieses für die Strausberger immer die „Badeanstalt“ war und es begrüßt wird, wenn dieser emotionale Begriff erhalten bleibt.
Vorrangig wird die geplante Investition in den 1. Bauabschnitt (BA) umgesetzt, welcher eine Ufersicherung durch das Einbringen von Spundwänden vorsieht (Info: Das ist eine Spundwand)
Im 2. BA soll dann der Bootsverleih nutzbar gemacht werden. Mit Fertigstellung der Badeanstalt als Freibad wäre nach heutigem Stand erst in 2030 zu rechnen. Dieser Umstand ist so jedoch aus meiner Sicht nicht hinnehmbar und es müssen Alternativen für die Finanzierung gesucht werden.
Wohnen am Weinberg
Sehr gründlich ausgearbeitete Planungsunterlagen, die persönlich von Herrn Jonatan Schild vorgestellt wurden. Wirkliche Fragen oder Bedenken gab es für die weitere Planumsetzung nicht. Diskutiert wurde nur kurz die wasserrechtliche Erschließung (Sicherung der Wasserver- und Entsorgung durch den WSE), welche aber laut Aussagen für dieses Projekt als gesichert gilt. Der Plan wurde einstimmig befürwortet.
Richtlinie Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Es handelt sich um eine sehr komplizierte Problematik zu der es vom Land einen guten Überblick in einer Arbeitshilfe gibt.
Der Klimawandel mit seinen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bewirkt ein überragendes öffentliches Interesse an der Herstellung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, ferner dient es gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) der öffentlichen Sicherheit (bspw. durch eine bessere Energieautarkie der Kommune).
Bei der Planung und Errichtung soll mit dem Boden möglichst schonend umgegangen werden. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang kurz die Bodenwertzahl im Kriterienkatalog der Stadt im Vergleich zur Digitalen Karte der Bodenwertzahlen für Brandenburg.
Mit 6 Stimmen angenommen, 2 Enthaltungen
Weisung der Bürgermeisterin im WSE bei Abstimmung über das Abwasserbeseitigungskonzept
Lebhafte positive Diskussion pro Strausberg und Straussee. Die SPD-Fraktion als Vorlageneinbringer hatte kurz vor der Sitzung noch einen überarbeiteten Beschlussentwurf eingebracht:
„Die Stadtverordnetenversammlung Strausberg beauftragt die Bürgermeisterin der Stadt Strausberg, den WSE im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (§ 67 Wassergesetz Brandenburg (BbgWG)) unter Einbeziehung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für eigene, zu schaffende Abwasserkapazitäten im Gebiet der Stadt Strausberg erarbeiten zu lassen.“
Hintergrund sind Gerüchte, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung durch die Berliner Wasserbetriebe erheblich steigen sollten (konkrete Zahlen werden uns vorenthalten, jedoch das Konzept muss nach dem Willen des WSE sofort in der WSE-Sitzung am 4.12.2024 „durchgepeitscht“ werden, ohne dass die Öffentlichkeit zum Inhalt und Entscheidungsprozess vorab etwas erfährt. Es soll demnach Zustimmung erteilt werden um irgendwann später zu erfahren was es kostet).
Vor diesem Hintergrund ökonomischer Fremdbestimmung kann es vernünftig sein, im Interesse unserer Stadt das hier entstehende Abwasser lokal vor Ort zu klären und die Grundwasserneubildung im hydrologisch relevanten Bereich des Straussee nicht mehr aktiv zu behindern. Das ist die Grundidee, die von dem Großteil der Anwesenden durch eigene Wortbeiträge vehement unterstützt wurde (SPD, UfWProStrausberg, Linke, FDP, CDU, jeweils mit klaren Positionen). Die AfD ist nicht mit eigenen Konzepten hervorgetreten, stimmt aber wohl am Ende mit der Mehrheit.
Mein Problem an der ganzen Diskussion ist das alte Problem in der WSE-Verbandsversammlung, welche die Interessen Strausbergs regelmäßig durch „Überstimmung anderer Kommunen“ übergeht und und dass dieser Zustand von Seiten der Stadt bislang einfach hingenommen wurde. Derzeit unterwirft man sich Beschlüssen des WSE und hält sie für unanfechtbar. Schauen wir nach oben in zu den Ausführungen der Kriterien für Freiflächen Photovoltaikanlagen so sehen wir, dass der Klimawandel und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Einfluss auf Planungen und Strategien haben können und auch müssen.
Gesetzliche Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist § 67 BbgWG:
(1) Die Gemeinde oder der Zweckverband legt der Wasserbehörde für das gesamte gemeindliche Gebiet eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge der nach § 66 Absatz 1 Satz 3 erforderlichen Maßnahmen vor (Abwasserbeseitigungskonzept), wie auch die Ergebnisse der nach dem Brandenburgischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlichen Prüfungen. Die Gemeinde und der Zweckverband können ein gemeinsames Abwasserbeseitigungskonzept erstellen, soweit für dasselbe Entsorgungsgebiet Abwasserbeseitigungspflichten bestehen.
Das bedeutet gerade nicht, dass der WSE hier machen darf was er will und sich höherrangigen rechtlichen Rahmenbedingungen des Umweltschutzes unterwerfen muss. Man muss den WSE und die Bürgermeister der Nachbargemeinden nur beharrlich auf die rechtlichen Wirkungskreise erinnern.
Zunächst gibt es eine Verwaltungsvorschrift dazu mit formulierten Zielstellungen:
„Das Abwasserbeseitigungskonzept ist das grundlegende kommunale Planungs- und Steuerungsinstrument zur Abwasserbeseitigung. Es erläutert, wie Abwasserbeseitigungspflichtige der gesetzlichen Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung nachkommen. Dabei ist insbesondere der zu erwartenden demografischen Entwicklung und der Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen. Als Kriterien der Nachhaltigkeit sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der sozialen Verträglichkeit sowie des Natur- und Umweltschutzes zu beachten und die Sicherstellung einer dauerhaften ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung zu gewährleisten.“
Ich stelle also in Frage, dass ein Abwasserbeseitigungskonzept des WSE, das den Raubbau am Grundwasser im Bereich des Straussee festschreibt, rechtlich unangreifbar ist. Auch der WSE wird sich der Frage zu stellen haben, wie die Wasserrechtsrahmenrichtlinie in seinem Verbandsgebiet umgesetzt wird. Er hat keine Berechtigung, dauerhaft aktiv die Grundwasserneubildung im Bereich des Straussee zu verhindern, indem das hier geförderte Grundwasser nicht wieder in den regionalen Wasserkreislauf zurückgeführt wird.
Es ist zwischenzeitlich nachgewiesen, dass die Grundwasserförderung im WW-Spitzmühle und Eggersdorf negative Auswirkungen auf den Pegel des Straussee hat. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann der WSE bis heute nicht vorweisen (u. a. auch ein Planungsversäumnis des damaligen Landesamtes für Umwelt).
Dieser Zustand ist jedoch mit Art. 39 Abs. 5 und 7 der Verfassung des Landes Brandenburg nicht in Einklang zu bringen:
„Land, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Pflicht, die Umwelt vor Schäden oder Belastungen zu bewahren und dafür Sorge zu tragen, dass Umweltschäden beseitigt oder ausgeglichen werden. Öffentliche und private Vorhaben bedürfen nach Maßgabe der Gesetze des Nachweises ihrer Umweltverträglichkeit.“
Auf der Webseite des zuständigen Ministeriums (MLUK) findet sich zu den Zielen der Abwasserbeseitigungskonzepte in Brandenburg folgender Passus:
„Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Kommunalabwasserbeseitigung wird auch zukünftig in der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie liegen.“
Sofern der Stadt Strausberg weiterhin in der WSE-Verbandsversammlung „die Hände gebunden und der Mund verboten wird“ wäre in letzter Konsequenz zu überlegen, ob unsere Bürgerinitiative mit dem neuen Titel als klagebefugte Umweltvereinigung im Einzugsgebiet des Straussee in den Entscheidungsprozess des WSE eingreifen sollte.
Die Vorlage der SPD wurde letztlich einstimmig angenommen. Die Sitzung der WSE-Verbandsversammlung wird mit Spannung erwartet.
Vertrag mit Tesla
Der WSE wird keinen neuen Vertrag mit TESLA schließen, jedenfalls nicht in der nächsten Verbandsversammlung am 4.12.2024.
Daher erübrigt sich die Frage, ob von Seiten Strausbergs dafür oder dagegen gestimmt wird. Mehr erfährt man zum aktuellen Zeitpunkt nicht, auch nicht, wie die Strategie des WSE für den Umgang mit TESLA in der Zukunft aussehen soll. Offen bleibt die Frage, was konkret Inhalt dieses Vertragsentwurfes war und warum nach ewigem Hin und Her nun plötzlich alles abgeblasen wird.
War es der Druck der Öffentlichkeit? Die Presse versagt an dieser Stelle ebenfalls und trägt mit Mutmaßungen wenig zur Transparenz bei. Warum gibt es – wie man leider nur gerüchteweise erfährt – unterschiedliche Grenzwerte für Schadstoffe im Abwasser im TESLA-Genehmigungsverfahren und in den allgemeinen Gesetzen?
Eine durchgeführte Postkartenaktion (wohl von der Initiative „Tesla den Hahn abdrehen„) ist verpufft. Die Bürgermeisterin hat 4 solcher Karten erhalten.




