Unser Antrag vom 10.11.2023 zur Anerkennung als Umweltverein mit einem Klagerecht wurde am 19.08.2024 bewilligt
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„Voraussetzung für die Klagemöglichkeit ist, dass die Person geltend machen kann, dass eine behördliche Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn ein Vorhaben, für das eine Zulassung ausgesprochen wurde, das Eigentum oder die Gesundheit einer Person beeinträchtigt. […]

Im Umwelt- und Naturschutzrecht gibt es die Besonderheit, dass Umweltverbände Klagen vor Verwaltungsgerichten erheben können ohne in eigenen Rechten betroffen zu sein. Diese so genannte Umweltverbandsklage hat ihre gesetzliche Grundlage unter anderem im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Voraussetzung dafür ist, dass diese Verbände nach § 3 UmwRG als Umwelt- oder als Naturschutzvereinigungen anerkannt sind. 

Nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigungen können nach § 2 UmwRG einen so genannten Umwelt-Rechtsbehelf erheben und bestimmte behördliche Entscheidungen damit gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Die Vorschrift erfasst beispielsweise Entscheidungen über die Zulassung von Industrieanlagen, von Anlagen zur Abfallverbrennung oder Energieerzeugung, wasserrechtliche Erlaubnisse sowie Planfeststellungsbeschlüsse […]. Darüber hinaus können Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen und Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein. Für die Zulässigkeit des Rechtsbehelfs muss eine Vereinigung geltend machen, dass die angegriffene Entscheidung oder ihr Unterlassen sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Förderung der Ziele des Umweltschutzes berührt. […]“ [Quelle: Umweltbundesamt]

Kurz und Knapp

Unser Verein Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussee e.V. wurde mit Bescheid vom 19.08.2024 vom Land Brandenburg als Umweltvereinigung mit Verbandsklagerecht anerkannt.

Somit können bspw. wasserrechtliche Genehmigungen im Einzugsgebiet des Straussee in der Zukunft gerichtlich geprüft werden, sofern unser Verein dies für erforderlich hält. Ferner bestehen erweiterte Mitwirkungsrechte bei dem Erlass von Plänen und Genehmigungen in Bezug auf die Thematik "Wasser" in unserer Region.

Auf Antrag wird einer inländischen oder ausländischen Vereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtbehelfen nach diesem Gesetz erteilt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Vereinigung

1.
nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert,
2.
im Zeitpunkt der Anerkennung mindestens drei Jahre besteht und in diesem Zeitraum im Sinne der Nummer 1 tätig gewesen ist,
3.
die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung, insbesondere für eine sachgerechte Beteiligung an behördlichen Entscheidungsverfahren, bietet; dabei sind Art und Umfang ihrer bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis sowie die Leistungsfähigkeit der Vereinigung zu berücksichtigen,
4.
gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung verfolgt und
5.
jeder Person den Eintritt als Mitglied ermöglicht, die die Ziele der Vereinigung unterstützt; Mitglieder sind Personen, die mit dem Eintritt volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung der Vereinigung erhalten; bei Vereinigungen, deren Mitgliederkreis zu mindestens drei Vierteln aus juristischen Personen besteht, kann von der Voraussetzung nach Halbsatz 1 abgesehen werden, sofern die Mehrzahl dieser juristischen Personen diese Voraussetzung erfüllt.

„Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist parteipolitisch unabhängig.
Der Verein setzt sich für Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserqualität
und naturverträgliche Nutzung im Bereich des Straussees und seines natürlichen
Wasserhaushalts ein. Der Verein fördert die Verbesserung der
Bürgerinformation und Dokumentation aller Daten und Themen rund um den Straussee. Er will die Ursachen für den mehr als zehn Jahre anhaltenden
kontinuierlichen Rückgang des Strausseewasserpegels wissenschaftlich
aufklären helfen, die Ergebnisse veröffentlichen um so schnell wie möglich
geeignete Schritte zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
einleiten zu können.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch vollständige Aufklärung
und Publikation sämtlicher für den Pegelstand des Straussees relevanten
Daten, insbesondere zu den künstlich entnommenen Grundwassermengen
im hydrologisch relevanten Einzugsbereich des Straussee. Der
Verein fördert wissenschaftliche Bildungsveranstaltungen und Forschungsvorhaben
im Bereich des regionalen Gewässerschutzes, die der ökologischen
Bildung der Anwohner, insbesondere der jungen Generation dienen."

Die Anerkennung bezieht sich auf den räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins
Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussee e.V. in der Stadt Strausberg sowie im
Einzugsgebiet des Straussees, welches die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim
und Oder-Spree umfasst.

Der Verein Bürgerinitiative zur Erhaltung des Straussee e.V. erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 5 UmwRG. Als gemeinnützige Vereinigung fördert er vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes.
Die vom Verein angestrebten Verbesserungen der Umweltbedingungen beschränken
sich in räumlicher Hinsicht hauptsächlich das Gebiet der Stadt Srausberg und
das Einzugsgebiet des Straussees, welches die Landkreise Märkisch-Oderland,
Barnim und Oder-Spree umfasst. Dies ist gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3, 2. Halbsatz
UmwRG im Anerkennungsbescheid anzugeben. Durch Ihre Mitteilungen vom 20.
März 2024 und 2. August 2024 haben Sie klargestellt, dass Ihr Antrag sich auf diesen
räumlichen Tätigkeitsbereich bezieht.

Anhand der dargelegten Tätigkeiten liegt keine schwerpunktmäßige Förderung der
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor. Dies ist gemäß § 3 Absatz
1 Satz 3, 2. Halbsatz UmwRG ebenfalls im Anerkennungsbescheid anzugeben.

Unser Verein ist Stand September 2024 einer von 14 anerkannten Umweltvereinigungen im Land Brandenburg mit einem Verbandsklagerecht. Alle Vereine sind hier aufgelistet:

https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~umwelt-und-naturschutzvereingungen-anerkannte

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